Dienstvereinbarungen

Hier finden Sie alle Dienstvereinbarungen, die zwischen der Gesamtmitarbeitervertretung und dem Dienstgeber abgeschlossen wurden.

Hier die neue Dienstvereinbarung: Partnerschaftlicher Umgang und konstruktive Konfliktbearbeitung am Arbeitsplatz, gültig ab 1.3.2022

Neues von der GesMAV gewähltes Mitglied für die Klärungsinstands ist neben Patrik Theis

Kathrin Prams

Pädagogische Referentin 
FachstellePlus für Kinder- und Jugendpastoral Saarbrücken
Jugend Bistum Trier
 
Mobil: 0175/2279368
https://www.fachstellejugendplus-saarbruecken.de/

Die Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer Cloud-Computing-Lösung im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung privater und dienstlicher Mobilgeräte und privater Endgeräte wurde am 29.04.2020 vom Generalvikar unterzeichnet.

Diese Dienstvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Google G-Suite (Cloud Lösung) im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung privater und dienstlicher Mobilgeräte und privater Endgeräte.

Die Gesamtmitarbeitervertretung hat mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement überarbeitet und neu abgeschlossen. Sie ist unbefristet gültig ab dem 01. Juli 2018.

Seit dem 01. April 2018 gilt eine neue Dienstvereinbarung für Teilzeitlehrkräfte, die zwischen dem Herrn Generalvikar und der Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier abgeschlossen wurde

Die Gesamtmitarbeitervertretung hat mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung fortgeschrieben. Sie ist unbefristet gültig ab 01. Februar 2016.

Ab dem 01.02.2016 tritt folgende Dienstvereinbarung zur Anordnung von Vertretungsunterricht an den Schulen des Bistums unbefristet in Kraft.

Im folgenden wird der Text der Dienstvereinbarung zum Sozialplan 2012 im Rahmen des Kostensenkungsprozesses veröffentlicht. Gültig ist der im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Anhänge:
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GesamtMAV und Dienstgeber haben am 01. Mai 2012 eine gemeinsame Dienstvereinbarung zur Suchtprävention abgeschlossen. Die Dienstvereinbarung wurde nun überarbeitet und gilt seit dem 01. Juli 2018 unbefristet

Anhänge:
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