Die Gesamt-MAV des Bistums hat zusammen mit Generalvikar Dr. Bätzing beschlossen, dass die Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz ab dem 01. Februar 2016 unbefristet weiter gilt.

Beide Seiten sind davon überzeugt, dass diese Dienstvereinbarung einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung des Gedankens der Dienstgemeinschaft darstellt. Neu aufgenommen wurde, dass man diese Dienstvereinbarung nicht als ein statisches Werk ansehen will. Austausch und Reflexion über die Erfahrungen mit der Dienstvereinbarungen und sich daraus ergebende Weiterentwicklungen sind nun selbstverständlicher Bestandteil.

Hier der Text der Dienstvereinbarung